Anspruch auf Entschädigung bei technischem Defekt am Flugzeug

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
6.5.2025
|
5
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10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Flugzeug liegt beispielsweise vor, weil ein technisches Gerät ausgefallen ist oder die Anzeigen im Cockpit nicht funktionieren.
  • Ersatzflug oder Erstattung: Sie haben bei einem Flugausfall wegen eines technischen Defekts einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises.
  • Entschädigung: Zusätzlich haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
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So gehen Sie vor bei einem Flugausfall wegen eines technischen Defekts vor:

  1. Entscheidung: Wenn der Flug ausfällt oder sich um über 5 Stunden verspätet, sollten Sie entscheiden, ob Sie das Reiseziel überhaupt noch erreichen wollen, davon abhängig können Sie sich für einen Ersatzflug oder die Ticket-Erstattung entscheiden.
  2. Verpflegung: Sofern Sie auf Ihren Ersatzflug warten müssen, machen Sie Ihre Rechte auf Verpflegung und möglicherweise die Hotelübernachtung geltend.
  3. Entschädigung / Reiseversicherung: Im Anschluss an die Reise sollten Sie prüfen, ob Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder eine Reiseversicherung haben.

Ihre Rechte bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung wegen einem technischen Defekt

Wenn Ihr Flug aufgrund von technischen Defekten ausfällt oder sich verspätet, haben Sie diese Rechte:

  • Ersatzflug oder Erstattung: Fällt Ihr Flug aus, haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatzflug. Alternativ können Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Entschädigung: Bei einer Flugabsage oder Verspätung wegen eines technischen Defekts haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €). Ausnahmsweise besteht der Anspruch auf Entschädigung nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
  • Verpflegung: Passagiere haben bei Verspätung und einem Flugausfall einen Anspruch auf Verpflegung (Essen & Getränke), bei sehr langen Wartezeiten sogar auf Übernachtung in einem Hotel. Die für die Verpflegung erforderliche Verspätung hängt davon ab, ob es sich um einen Flug der Kurzstrecke (dann 2 Stunden), der Mittelstrecke (dann 3 Stunden) oder Langstrecke (dann 4 Stunden) handelt.

Wann liegen bei einem technischen Defekt außergewöhnliche Umstände vor?

Ein technischer Defekt stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn der Grund für die Verspätung oder den Flugausfall für die Fluggesellschaft sowohl unvorhersehbar als auch unkontrollierbar war. Dies ist bei einem technischen Defekt nur ausnahmsweise der Fall.

Fälle, in denen ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt:

  • Fabrikationsfehler: Wenn ein Flugzeug jahrelang problemlos geflogen ist und dann bei dem Flugzeugtyp ein Fehler bei der Entwicklung des Flugzeuges entdeckt wird, der den ganzen Flugzeugtyp betrifft, dann ist der Defekt für die Fluggesellschaft weder vorhersehbar noch kontrollierbar, sodass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
  • Sabotage: Wenn ein Flugzeug beispielsweise durch Aktivisten oder Kriminelle beschädigt wird und die Fluggesellschaft die Sabotage nicht hätte verhindern können, dann liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.

Fälle, in denen kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt:

  • Mangelhafte Wartung: Wenn eine Fluggesellschaft ein Flugzeug mangelhaft wartet, wodurch dieses nicht eingesetzt werden kann, dann liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor.
  • Defektes Flugzeugteil: Wenn ein Teil eines Flugzeuges ausfällt, beispielsweise eine Anzeige im Cockpit, dann stellt dies keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Vielmehr ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass technische Geräte ausfallen können.
Tipp: Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast dafür, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Entsprechend reicht die pauschale Behauptung, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, nicht aus.

Wie hoch ist Ihre Entschädigung?

Sofern der technische Defekt keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München).
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid).
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York).

Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Die Höhe der Entschädigung sinkt um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen.

  • Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.

Wenn Ihr Flug sich verspätet, erhalten Sie ab einer Verspätung von 3 Stunden eine Entschädigung, wobei die Entschädigung gleich hoch ist wie bei der Absage des Fluges.

Häufig gestellte Fragen

Besteht bei einer Flugverspätung wegen einem technischen Defekt ein Anspruch auf Entschädigung?
Bei einer Flugverspätung wegen eines technischen Defekts besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Was ist ein technischer Defekt?
Es gibt viele verschiedene technische Defekte an einem Flugzeug, beispielsweise wenn eine Klappe nicht funktioniert oder ein Messgerät ausfällt.
Ist ein technischer Defekt höhere Gewalt?
Ein technischer Defekt an einem Flugzeug stellt keine höhere Gewalt dar. Die Fluggesellschaft muss somit die Entschädigung bei einer Verspätung bezahlen.
Was passiert, wenn ein Flug wegen technischer Probleme annulliert wird?
Wenn ein Flug wegen technischer Probleme annulliert wird, haben Fluggäste einen Anspruch auf einen Ersatzflug, eine Entschädigung sowie Verpflegung am Flughafen.
Ist es sicher, bei einem technischen Defekt zu fliegen?
Bei Flugzeugen gelten sehr hohe Sicherheitsvorkehrungen, um jede Gefahr auszuschließen, werden Flugzeuge bei Problemen gründlich geprüft, bevor sie abheben dürfen.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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