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Flugausfall: Entschädigung für verlorenen Urlaubstag

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
10.5.2025
|
3
Min. Lesedauer
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung ab drei Stunden erhalten Sie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €.
  • Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie bei einem verlorenen Urlaubstag den Reisepreis mindern.
  • Wenn Sie einen Arbeitstag verpassen und für diesen nicht bezahlt werden, haben Sie einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, sofern diese für die Verspätung verantwortlich ist.
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Wie hoch ist die Entschädigung für einen Urlaubstag bei einem Flugausfall?

Wenn Ihr Flug ausfällt, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €. Dieser Anspruch ergibt sich aus der EU-Fluggastrechteverordnung und setzt voraus, dass die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Der Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen waren.

In zwei Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, eine Entschädigung zu erhalten?

Neben der pauschalen Entschädigung gibt es zwei weitere Fälle, in denen Fluggäste wegen eines verlorenen Urlaustages Ersatz von der Airline verlangen können:

  • Pauschalreise: Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie einen Anspruch darauf, pünktlich transportiert zu werden. Entsprechend stellt eine erhebliche Verspätung des Fluges einen Reisemangel dar. Grundsätzlich gilt, dass ab ca. 4 Stunden Verspätung ein Reisemangel vorliegt. Bei einer mehrstündigen Verspätung kommt eine Minderung des Tagesreisepreises von ca. 10 % bis 20 % in Betracht.
  • Schadensersatz: In seltenen Ausnahmefällen haben Sie außerdem einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft. Erforderlich ist dafür, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und Sie einen finanziellen Schaden erleiden, der die pauschale Entschädigung übersteigt. Wenn Sie einen Arbeitstag verpassen und deshalb für einen Tag keinen Lohn erhalten, liegt ein finanzieller Schaden vor.

Was kostet ein verlorener Urlaubstag?

Wenn ein Tag der Urlaubsreise aufgrund der Verspätung mit Warten verbracht wird, können Sie den Reisepreis mindern. Erforderlich ist dafür allerdings, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Der Anspruch richtet sich dann gegen den Reiseveranstalter. Die genaue Höhe des Betrages, um den der Reisepreis gemindert wird, ist vom Einzelfall abhängig. Folgende Faktoren werden dabei insbesondere berücksichtigt:

  • Umfang der Verspätung: Je länger die Wartezeit, desto höher ist die Verspätung. Eine Minderung kommt ab vier Stunden Wartezeit in Betracht.  
  • Intensität der Beeinträchtigung: Wenn Sie am Flughafen warten müssen, erhalten sie eine höhere Entschädigung, als wenn Sie im Hotel am Meer warten können.

Bei einer mehrstündigen Verspätung kommt eine Minderung des Tagesreisepreises von ca. 10 % bis 20 % in Betracht. Wenn Sie für eine 10-tägige Reise 2.000 € bezahlen, beträgt der Tagespreis 200 €. Wenn der Tagespreis wegen der Verspätung um 10 % gemindert wird, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung von 20 €.  

Beispielrechnung Arbeitstag

Angenommen, Ihr jährliches Bruttoeinkommen beträgt 48.000 Euro, und Sie arbeiten an 240 Tagen im Jahr. Der Wert eines Arbeitstages beträgt somit:

48.000 Euro / 240 Arbeitstage = 200 Euro pro Tag

Wenn Sie also aufgrund einer Flugverspätung einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen müssen, entspricht dies einem finanziellen Verlust von 200 Euro. In bestimmten Fällen können Sie versuchen, diesen Verlust gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, insbesondere wenn die Verspätung vermeidbar war und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten werden bei Flugausfall erstattet?
Bei einem Flugausfall erhalten Sie eine Entschädigung und Verpflegungskosten werden erstattet, wenn die Fluggesellschaft sie nicht versorgt.
Was passiert, wenn mein Rückflug ausfällt?
Wenn Ihr Rückflug ausfällt, fliegen Sie mit einem Ersatzflug. Dazu erhalten Sie eine Entschädigung.
Bekomme ich einen zusätzlichen Urlaubstag bei einem Flugausfall?
Wenn ein Flug ausfällt, erhalten Sie keinen zusätzlichen Urlaubstag.
Wer zahlt das Hotel bei Flugausfall wegen Streik?
Wenn ein Flug wegen einem Streik ausfällt und Sie ein Hotel benötigen, bezahlt die Fluggesellschaft das Hotel.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn der Flughafen streikt?
Wenn am Flughafen gestreikt wird und Sie deshalb den Urlaub (teilweise) verpassen, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Reiseanbieter.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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