Das Wichtigste in Kürze:
- Ihre Rechte: Wenn sich ein Flug wegen eines medizinischen Notfalls verspätet, haben Sie nach 2 Stunden Anspruch auf Verpflegung (Essen & Getränke).
- Keine Entschädigung: Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei medizinischen Notfällen grundsätzlich nicht.
- Außergewöhnlicher Umstand: Ein medizinischer Notfall gilt grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand, deshalb besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
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Welche Rechte haben Fluggäste bei einer Flugverspätung?
Wenn sich ein Flugzeug verspätet, dann stehen Ihnen auch bei einem medizinischen Notfall diese Rechte zu:
- Verpflegung: Wenn sich ein Flug verspätet, besteht ein Anspruch auf Verpflegung. Die für die Verpflegung erforderliche Verspätung hängt davon ab, ob es sich um einen Flug der Kurzstrecke (dann 2 Stunden), der Mittelstrecke (dann 3 Stunden) oder Langstrecke (dann 4 Stunden) handelt.
- Unterkunft: Wenn eine Verspätung dazu führt, dass der Flug erst am nächsten Tag losgeht bzw. weitergeht, haben Passagiere einen Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel.
Ab einer Verspätung von drei Stunden besteht dazu grundsätzlich auch ein Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €). Der Anspruch besteht allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn die Verspätung durch einen außergewöhnlichen Umstand verursacht wurde.
Ist ein medizinischer Notfall ein außergewöhnlicher Umstand?
Ein medizinischer Notfall stellt grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt vor, wenn ein Umstand für eine Fluggesellschaft weder vorhersehbar noch beherrschbar ist. Es müssen also zwei Voraussetzungen zusammen vorliegen:
- Ungewöhnlich: Die Situation muss also sehr selten vorkommen. Dies gilt beispielsweise nicht, wenn Piloten krank werden, da dies häufig vorkommt.
- Unbeherrschbar: Auch darf die Airline keine Kontrolle über die Störung haben. Dazu gehört es auch, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen für den Flugbetrieb zu vermeiden. Der Airline werden auch Handlungen von anderen Unternehmen zugerechnet, mit denen die Fluggesellschaft zusammenarbeitet.
Die meisten medizinischen Notfälle sind weder gewöhnlich noch für die Fluggesellschaft beherrschbar, sodass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Allerdings ist auch nicht jeder medizinische Notfall ein außergewöhnlicher Umstand. In folgenden Fällen stellt der medizinische Notfall keinen außergewöhnlichen Umstand dar.
- Offensichtlich: Wenn ein Passagier schon vor dem Betreten des Flugzeugs offensichtlich reiseuntauglich ist, beispielsweise weil der Passagier beim Warten auf das Flugzeug einen Schwächeanfall erlitten hat, dann war der Grund für die Verspätung nicht ungewöhnlich, sondern vorhersehbar.
- Schwanger: Wenn eine hochschwangere Frau mitfliegt, die erkennbar kurz vor der Entbindung steht, dann stellt eine erforderliche Notlandung aufgrund der einsetzenden Wehen keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Vielmehr ist es vorhersehbar, dass der Eintritt der Wehen nicht kontrolliert werden kann.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Wenn der medizinische Notfall keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, dann müssen diese Voraussetzungen vorliegen, damit Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €) haben:
- Mind. 3 Stunden Verspätung
- Start und / oder Landung in Europa
- Rechtzeitig am Flughafen (mind. 45 Min. vor Abflug)
Mehr zu dem Anspruch auf Entschädigung erfahren Sie in unserem Beitrag zu dem Thema.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.