Fluggastrechte beantragen – so sollten Sie vorgehen:
- Daten: Der erste Schritt, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen, besteht darin, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen. Sie benötigen zum einen Boarding-Pass, die physische Bordkarte oder einen anderen Nachweis dafür, dass Sie in dem Flugzeug saßen. Bei einer Verspätung ist es außerdem hilfreich, wenn Sie die genaue Verspätung kennen.
- Kein Verzicht / Gutschein: Viele Fluggesellschaften bieten Ihnen Gutscheine, Meilen o.ä. anstelle einer Geldzahlung an. Dafür verlangen die Fluggesellschaften, dass Sie auf Ihren Anspruch auf Entschädigung verzichten. Solche Angebote sollten Sie grundsätzlich nicht annehmen.
- Bei Airline einfordern: Im ersten Schritt können Sie die Forderung direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Fluggesellschaften bieten dafür Online-Portale an. Allerdings sind die Fluggesellschaften sehr langsam und lehnen häufig berechtigte Ansprüche ab. So dauert der Prozess häufig viele Monate.
- Dienstleister einschalten: Wenn Sie Ihr Geld sicher und schnell erhalten wollen, arbeiten Sie gerne mit Compensation2Go zusammen.
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Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Fluggäste haben in den folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Entschädigung:
- Flugverspätung: Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung.
- Flugausfall: Bei einem Flugausfall haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Der Umfang der Verspätung ist für den Anspruch auf Entschädigung ohne Bedeutung.
- Nichtbeförderung: Bei einer Nichtbeförderung findet der Flug grundsätzlich statt, nur einzelnen Passagieren wird die Mitreise untersagt. Der Grund für eine Nichtbeförderung ist meistens, dass ein Flug überbucht ist. Das bedeutet, dass eine Fluggesellschaft mehr Flugtickets verkauft hat, als das Flugzeug Sitzplätze hat.
Bei einer Flugverspätung und einem Flugausfall besteht der Anspruch auf Entschädigung ausnahmsweise nicht, wenn die Verspätung oder Flugabsage durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft den Grund für die Verspätung bzw. den Flugausfall weder verhindern noch vorhersehen konnte.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach Frankfurt)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. München nach Lissabon)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach Toronto)
Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Die Höhe der Entschädigung sinkt bei einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen:
- Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie diese Unterlagen:
- Buchungsnachweis: z.B. die Bordkarte oder das E-Ticket.
- Verspätung / Flugausfall: z.B. eine schriftliche Bestätigung der Verspätung, ein Bild der Anzeigetafel usw., eine E-Mail der Fluggesellschaft, dass Ihr Flug ausgefallen ist usw. Sofern Sie keinen Nachweis über die Verspätung haben, können Sie mithilfe von Online-Anbietern herausfinden, wann genau Ihr Flugzeug gelandet ist, um die Verspätung zu berechnen. Allerdings sind die Anbieter meistens kostenpflichtig. Alternativ können Sie einfach mit unserem Entschädigungsrechner prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei recherchieren wir, wie viel Verspätung Sie genau hatten.
- Rechnungen: Sofern Sie zusätzliche Ausgaben getätigt haben, z.B. hat die Fluggesellschaft trotz mehrstündiger Verspätung kein Essen bereitgestellt, sodass Sie sich selbst etwas gekauft haben, sollten Sie die Rechnungen aufbewahren.
Welche weiteren Fluggastrechte stehen Ihnen zu?
Bei einer Flugverspätung, einem Flugausfall und auch bei einer Nichtbeförderung stehen Ihnen neben dem Anspruch auf Entschädigung auch noch weitere Ansprüche zu:
- Verpflegung: Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung (Mahlzeiten & Getränke). Um diesen Anspruch zu erfüllen, geben die Fluggesellschaften üblicherweise Gutscheine am Gate aus, mit denen Sie sich selbst versorgen können.
- Erstattung: Bei einem Flugausfall, einer Nichtbeförderung und einer Flugverspätung von mindestens fünf Stunden haben Sie das Recht, von dem Flug zurückzutreten und den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Diese Option sollten Sie wählen, wenn Sie an dem Flug kein Interesse mehr haben.
- Hotelübernachtung: Wenn sich Ihr Flug so stark verspätet bzw. der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, sodass Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, haben Sie einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft auf Übernachtung in einem Hotel.
- Schadensersatz: Sofern die Fluggesellschaft für die Verspätung bzw. den Flugausfall verantwortlich ist und Sie einen zusätzlichen Schaden erleiden (z.B. am Zielort fährt die Bahn nicht mehr, sodass Sie mit einem Taxi fahren müssen), können Sie von der Fluggesellschaft den Ersatz des Schadens verlangen.
Welche Rechte haben Pauschalreisende?
Passagieren, die eine Pauschalreise gebucht haben, stehen die oben genannten Ansprüche ebenfalls zu. Dazu haben Pauschalreisende ab einer Verspätung von vier Stunden zusätzlich einen Anspruch gegen den Reiseanbieter auf Minderung des Reisepreises.
Genaueres zu den Ansprüchen von Pauschalreisenden erfahren Sie in unserem Beitrag zum Anspruch auf Entschädigung bei Pauschalreisenden.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.