Das Wichtigste in Kürze:
- Wird ein Flug annulliert und findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel.
- Die Kosten für die Übernachtung übernimmt die Fluggesellschaft.
- Bei einer Pauschalreise können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, wenn Sie Übernachtungen am Reiseziel verpassen.
Jetzt Entschädigung prüfen – kostenlos und unverbindlich
Wann haben Fluggäste einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung?
Wenn ein Flug annulliert wird bzw. sich so stark verspätet, dass er erst am nächsten Tag abfliegt, dann haben Fluggäste einen Anspruch darauf, die Nacht im Hotel zu verbringen. Außerdem besteht ein Anspruch darauf, zum Hotel transportiert zu werden. Dafür übernehmen Fluggesellschaften entweder die Kosten für ein Taxi oder es werden Shuttle-Busse für den Gruppentransport von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Sie einen Anspruch auf die Übernachtung in einem Hotel haben:
- Annullierung: Der Anspruch setzt voraus, dass der Flug abgesagt, also annulliert, wurde bzw. sich so stark verspätet, dass der Flug erst am nächsten Tag losfliegt.
- Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
- Erforderlichkeit: Die Hotelübernachtung muss erforderlich sein, dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet und der Fluggast andernfalls am Flughafen übernachten müsste. Wenn Fluggäste lediglich tagsüber ein paar Stunden am Flughafen warten müssen, besteht kein Anspruch auf Hotelübernachtung.
Hinweis: Der Anspruch auf eine Hotelübernachtung besteht auch, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert wurde. Die außergewöhnlichen Umstände sind lediglich für einen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung relevant.
Auf welche Art des Hotels haben Fluggäste einen Anspruch?
Als angemessen gelten Hotels, die drei Sterne oder mehr aufweisen. Sehr günstige Hotels (Jugendherbergen, 2-Sterne-Hotels usw.) gelten nicht als angemessen und damit nicht ausreichend für Fluggäste.
Allerdings ist der Maßstab der Fluggastrechteverordnung sehr unpräzise („angemessen“). In absoluten Notlagen, z.B. im Rahmen einer Naturkatastrophe, können auch Notunterkünfte des Katastrophenschutzes ausreichend sein.
Wie geht man vor, wenn die Fluggesellschaft kein Hotel für einen bucht?
In einem solchen Fall müssen Sie das Hotel selbst buchen. Sie haben allerdings gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn Ihnen die Fluggesellschaft zuvor eine Hotelübernachtung versagt hat. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Verweigerung der Fluggesellschaft nachweisen können. Dafür ist beispielsweise die schriftliche Verweigerung der Fluggesellschaft nützlich.
Hotel durch die Annullierung verpasst, welche Ansprüche bestehen?
Wenn Sie bei dem Hotel am Zielort eine Übernachtung durch die Verspätung oder Flugannullierung verpassen, hängt ein Anspruch auf Erstattung davon ab, wie Sie Ihre Reise gebucht haben.
- Pauschalreise: Wenn Sie die Flugreise gemeinsam mit dem Hotel gebucht haben, dann haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung. Entsprechend können Sie den Anteil des Reisepreises, der auf die entfallene Hotelübernachtung entfällt, vom Reiseanbieter zurückverlangen.
(Beispiel: Durch die Flugannullierung verpassen Sie eine von 5 Übernachtungen und Sie haben für die Reise 1.000 € bezahlt, dann können Sie vom Reiseanbieter die Erstattung von 200 € verlangen (20 % des Reisepreises, da Sie eine von fünf Übernachtungen verpasst haben). - Individualbuchung: Wenn Sie Flug und Hotelübernachtung getrennt gebucht haben, dann haben Sie keine Pauschalreise gebucht, sodass sie auch keine Minderung des Reisepreises verlangen können. Es kommt lediglich ein Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft in Betracht. Dieser setzt allerdings voraus, dass ein Verschulden der Fluggesellschaft vorliegt. Liegt ein solches Verschulden vor, können Fluggäste zum einen die zusätzlichen Kosten, aber auch die Kosten für nicht genutzte Hotelübernachtungen von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Übernachtungen, die Sie nicht wahrnehmen können, zu stornieren. Dies ist der einfachste Weg, das Geld erstattet zu bekommen.
Welche Ansprüche bestehen, wenn ein Mietwagen am Zielort gebucht wurde, der nicht genutzt werden kann?
Diesbezüglich gilt ebenfalls die Differenzierung zwischen der Pauschalreise und der Individualbuchung. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Pauschalreise einen Mietwagen gebucht haben, können Sie den Reisepreis mindern, wenn Sie den Mietwagen wegen des Flugausfalles (teilweise) nicht nutzen können. Haben Sie den Mietwagen selbstständig gebucht, kommen lediglich Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft in Betracht, sofern die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Mietwagen zu stornieren.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.