Das Wichtigste in Kürze:
- Flugzeuge können bei Gewitter sicher fliegen.
- Auch Blitzeinschläge stellen für Flugzeuge kein Sicherheitsrisiko dar.
- Wenn Ihr Flug wegen eines Gewitters ausfällt oder sich verspätet, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
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Können Flugzeuge bei Gewitter fliegen?
Flugzeuge sind so gebaut, dass sie auch während eines Gewitters sicher fliegen können. Deshalb stellt ein Gewitter grundsätzlich keine Gefahr für ein Flugzeug dar. Allerdings ist ein Flug in einem Gewitter deutlich anspruchsvoller als ein Flug bei klarem Himmel. Neben Blitzeinschlägen gehen Gewitter auch häufig mit starken Winden und schnellen Luftbewegungen einher, die es deutlich schwieriger machen, das Flugzeug sicher zu steuern. Deshalb versuchen Flugzeuge, so gut es geht, Gewitter zu vermeiden und diese zu umfliegen.
Durchfliegt ein Flugzeug allerdings ein Gewitter, dann ist dies kein Sicherheitsrisiko. Vielmehr können Flugzeuge Gewitter ohne Probleme aushalten. Allerdings kann der Flug durch ein Gewitter deutlich unangenehmer sein als ein üblicher Flug. Es können Turbulenzen auftreten und Flugzeuge können auch in „Luftlöcher“ fallen.
Sollte ein Gewitter allerdings sehr stark sein, kann der Start oder die Landung eines Flugzeuges abgesagt werden. Insbesondere die starken Winde können dazu führen, dass eine sichere Landung bzw. ein sicherer Start nicht möglich sind.
Was passiert, wenn in ein Flugzeug ein Blitz einschlägt?
Blitzeinschläge stellen für Flugzeuge kein Sicherheitsrisiko dar. Das Flugzeug leitet den Blitz um das Flugzeug herum, sodass dieser weder das Flugzeug selbst noch die Passagiere beeinträchtigt. Damit stellt das Flugzeug einen sog. Faradayschen Käfig dar. Vereinfacht gesprochen ist das Flugzeug eine Hülle, welche die Passagiere vor dem Blitz schützt und den Blitz somit ableitet.
Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Gewitter?
Wenn sich Ihr Flug wegen eines Gewitters verspätet oder ausfällt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, ein Gewitter stellt grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand dar. Allerdings kommen diese Ansprüche in Betracht:
- Flugausfall: Fällt Ihr Flug wegen Vogelschlags aus, haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatzflug. Alternativ können Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
- Verpflegung: Passagiere haben bei Verspätung einen Anspruch auf Verpflegung (Essen & Getränke), bei sehr langen Wartezeiten sogar auf Übernachtung in einem Hotel. Die für die Verpflegung erforderliche Verspätung hängt davon ab, ob es sich um einen Flug der Kurzstrecke (dann 2 Stunden), der Mittelstrecke (dann 3 Stunden) oder Langstrecke (dann 4 Stunden) handelt.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.