Das Wichtigste in Kürze:
- Getrennte Buchung: Wenn Sie den Flug zu einer Kreuzfahrt eigenständig buchen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten oder eine neue Reise.
- Gemeinsame Buchung: Wenn der Flug zur Kreuzfahrt in einem Paket mit der Kreuzfahrt gebucht wurde, haben Sie Anspruch darauf, zum nächsten Hafen geflogen zu werden bzw. an einer anderen Kreuzfahrt teilzunehmen.
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Was passiert, wenn sich ein Flug verspätet und Sie deshalb eine Kreuzfahrt verpassen?
Bei einer Flugverspätung hängen Ihre Rechte davon ab, ob Sie die Kreuzfahrt und den Flug gemeinsam oder getrennt gebucht haben. Wenn Sie die Kreuzfahrt und den Flug gemeinsam gebucht haben, dann handelt es sich um eine Pauschalreise, sodass die §§ 651a BGB anwendbar sind. Buchen Sie den Flug und die Kreuzfahrt hingegen separat, dann liegt keine Pauschalreise vor, sodass eine etwaige Verspätung rechtlich anders behandelt wird.
Welche Ansprüche habe ich, wenn Kreuzfahrt und Flug separat gebucht wurden?
Wenn Sie den Flug und die Kreuzfahrt separat buchen und Sie aufgrund einer Flugverspätung das Kreuzfahrtschiff verpassen, kommen diese beiden Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Betracht:
- Entschädigung: Bei verspäteten Flugzeugen haben Passagiere grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung über 3 Stunden liegt. Der Anspruch auf Entschädigung besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, welche die Fluggesellschaft weder kontrollieren noch beeinflussen kann. Allerdings ist die Entschädigung auf 250 € bis 600 € beschränkt und deckt somit typischerweise die Kosten für die verpasste Kreuzfahrt nicht ab.
- Schadensersatz: Grundsätzlich sind Fluggesellschaften nach Art. 19 des Montrealer Abkommen dazu verpflichtet, bei Flugverspätungen den durch die Verspätung entstandenen Schaden zu ersetzen. Allerdings besteht der Schadensersatzanspruch nicht, wenn die Fluggesellschaft alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Außerdem ist der Schadensersatzanspruch auf aktuell ca. 8.800 € begrenzt.
Hat die Fluggesellschaft somit die Verspätung zu vertreten, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens. Sie haben allerdings keinen Anspruch, an einer Ersatzkreuzfahrt teilzunehmen oder zum nächsten Hafen zu fliegen und dort zu der Kreuzfahrt dazu zustoßen.
Welche Ansprüche habe ich, wenn die Kreuzfahrt und der Flug gemeinsam gebucht wurden?
Wenn Sie die Kreuzfahrt und den Flug gemeinsam gebucht haben, dann haben sie – rechtlich gesehen – eine Pauschalreise gebucht. Damit stehen Ihnen neben dem Recht auf Entschädigung und Schadensersatz (s.o.) noch weitere Rechte gegen den Reiseveranstalter zu:
- Nächster Hafen: Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung oder einem Flugausfall das Kreuzfahrtschiff verpassen, liegt ein Reisemangel vor. Dem Reisemangel muss die Fluggesellschaft abhelfen, dafür ist es etwa möglich, Sie zum nächsten Hafen des Kreuzfahrtschiffs zu fliegen, damit sie später zu der Kreuzfahrt dazustoßen können. Alternativ ist es auch möglich, dass sie ein paar Tage warten, bis die nächste Kreuzfahrt stattfindet, sofern dies noch in Ihren Urlaub fällt. Ist beides nicht möglich, können Sie auch von der Reise zurücktreten und die Erstattung des Reisepreises verlangen.
- Minderung: Sollte Ihre Reise auch trotz der Abhilfe noch beeinträchtigt sein, etwa weil sie einen Teil der Reise verpasst haben, haben Sie einen Anspruch gegen die Reisegesellschaft, auf Erstattung des zu viel gezahlten Reisepreises. Die Höhe der Minderung ist davon abhängig, wie stark die Reise beeinträchtigt wird, verpassen Sie beispielsweise einen ganzen Tag bei einer zehntägigen Kreuzfahrt, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung von 10 % des Reisepreises.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.