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Frist für die Entschädigung bei einer Flugverspätung

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
7.5.2025
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5
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung verjährt in Deutschland nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Jahresende (31.12.) zu laufen.
  • Beispiel: Wenn Ihr Flugzeug am 5.4.2025 4 Stunden verspätet ist, verjährt der Anspruch auf Entschädigung am 31.12.2028.
  • Der Anspruch auf Entschädigung kann sowohl in dem Land eingeklagt werden, in dem das Flugzeug startet, als auch in dem Land, in dem das Flugzeug gelandet ist. Ist Ihr Anspruch in Deutschland verjährt, kann er gegebenenfalls in einem anderen Land geltend gemacht werden.
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Wann verjähren die Fluggastrechte?

Der Anspruch auf Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung verjährt nach 3 Jahren. Während sich der Anspruch auf Entschädigung aus der EU-Verordnung ergibt, richtet sich die Verjährung nach deutschem Recht. Eine Besonderheit der deutschen Verjährung ist, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Wenn sich Ihr Flugzeug am 5.4.2025 um 4 Stunden verspätet und Sie deshalb einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 € haben, verjährt der Anspruch am 31.12.2028.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie die Frist zur Geltendmachung Ihrer Entschädigung verpassen, können Sie Ihren Anspruch in der Regel nicht mehr durchsetzen. Dann ist ihr Anspruch verjährt. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden.

Wann verjährt der Entschädigungsanspruch in anderen Ländern?

Die Verjährungsvorschriften sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich.

Innerhalb dieser Zeit verjähren Ansprüche in anderen europäischen Ländern:

  • Österreich: 3 Jahre
  • Italien: 2 Jahre
  • Spanien: 5 Jahre
  • Frankreich: 5 Jahre
  • Niederlande: 2 Jahre
  • Belgien: 1 Jahr

Kann man die Ansprüche auch in anderen Ländern einklagen?

In jedem Land, in dem der Entschädigungsanspruch besteht, kann der Anspruch auch eingeklagt werden. Der Anspruch auf Entschädigung wegen der Flugverspätung kann in bis zu drei Ländern eingeklagt werden:

  • Abflug: In dem Land, in dem das Flugzeug abgeflogen ist.
  • Ankunft: In dem Land, in dem der Flug endet. Bei mehreren Flügen kommt es auf das finale Ziel Ihrer Reise an.
  • Sitz der Fluggesellschaft: Das Land, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Bei internationalen Flügen besteht somit unter Umständen die Möglichkeit, den Anspruch in drei verschiedenen Ländern einzuklagen. Dabei sind die Verjährungsvorschriften jeweils unabhängig voneinander. Wenn beispielsweise der Anspruch in Belgien verjährt ist, in Deutschland aber noch nicht, dann kann der Anspruch problemlos in Deutschland eingeklagt werden.

Sollte Ihr Anspruch in Deutschland verjährt sein, ist es sinnvoll, zu prüfen, ob der Anspruch stattdessen in einem Land geltend gemacht werden kann, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Welche Besonderheiten gelten bei verspätetem oder beschädigtem Gepäck?

Die Beschädigung des Gepäcks muss innerhalb von sieben Tagen nach der Landung bei der Airline gemeldet werden. Ist Ihr Gepäck verspätet angekommen, haben Sie für die Meldung 21 Tage Zeit. Nach Ablauf der 7 bzw. 21 Tage ist der Anspruch ausgeschlossen.

Außerdem gilt bei beschädigtem Gepäck eine Vermutung, dass es bei der Übergabe unbeschädigt war, wenn der Schaden nicht direkt am Flughafen gemeldet wird. Deshalb ist es bei beschädigtem Gepäck wichtig, den Schaden sofort geltend zu machen.  

Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Sie das Recht auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet ankommt und die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: 250 Euro
  • 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
  • Über 3.500 km: 600 Euro

Zusätzlich können Sie bei langen Verspätungen Anspruch auf Verpflegung, Hotelübernachtungen und Ersatzflüge haben. Mehr dazu, erfahren Sie in diesem Beitrag zur Verpflegung bei Flugverspätungen.

Häufig gestellte Fragen

Wann verjährt der Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung?
Der Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung verjährt nach drei Jahren. Bei Flügen mit Auslandsbezug gelten teilweise andere Verjährungsfristen.
Wann beginnt die Verjährung des Entschädigungsanspruchs wegen einer Flugverspätung?
Die Verjährung wegen des Anspruches auf Entschädigung beginnt am Ende des Jahres, in dem die Verspätung eingetreten ist.
Wann verjährt der Entschädigungsanspruch im Ausland?
Die Verjährungsfristen sind im Ausland unterschiedlich. In Frankreich verjährt der Anspruch auf Entschädigung nach 5 Jahren, in Belgien bereits nach einem Jahr.
Wie lange hat man Zeit, eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu verlangen?
Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres zu laufen.
Wie lange kann man rückwirkend eine Entschädigung verlangen?
Der Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung verjährt nach drei Jahren. Bei Flügen mit Auslandsbezug gelten teilweise andere Verjährungsfristen.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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