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Fluggastrechte geltend machen

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
14.5.2025
|
5
Min. Lesedauer
|
10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen, benötigen Sie Ihre Bordkarte sowie einen Nachweis für die Verspätung bzw. den Flugausfall.
  • Verzichten Sie nicht am Flughafen auf Ihre Ansprüche, Fluggesellschaften bieten meistens weniger an, als Ihnen gesetzlich zusteht.
  • Mit Compensation2Go erhalten Sie sehr schnell Ihr Geld und tragen kein Kostenrisiko.
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So machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend

Im Falle eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).

  • Verspätung / Ausfall dokumentieren: Dafür reicht ein Screenshot einer Mitteilung oder ein Bild vom Gate. Sofern Ihr Flug ausgefallen ist, sollten Sie dokumentieren, wann Sie mit dem Ersatzflug das Ziel erreicht haben (z.B. indem Sie das Flugticket aufbewahren). So können Sie später die Verspätung bzw. den Flugausfall beweisen.
  • Belege aufbewahren: Sie sollten Ihre Bordkarte aufbewahren. Sofern Sie zusätzliche Ausgaben getätigt haben, z.B. für eine Hotelübernachtung, weil die Airline Ihnen kein Hotel zur Verfügung gestellt hat, sollten Sie die entsprechenden Rechnungen aufbewahren, um später die Erstattung der Kosten verlangen zu können.  
  • Kein Verzicht: Manche Airlines versuchen Passagiere mit geringen Geldzahlungen o.ä. dazu zu bewegen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Die Airlines bieten dabei meistens deutlich weniger Geld an, als Passagieren gesetzlich zusteht. Deshalb sollten Sie am Flughafen eine solche Erklärung nicht unterschreiben.  
  • Ansprüche geltend machen: Anschließend sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Neben der möglichen Erstattung des Flugpreises kommt dabei insbesondere die Zahlung der Entschädigung in Betracht. Hierfür stellen viele Fluggesellschaften digitale Portale zur Verfügung. Allerdings ist die Bearbeitung entsprechender Anträge meist sehr langsam und viele Fluggesellschaften erfüllen auch berechtigte Ansprüche nicht. Wir helfen Ihnen gern, dann erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 36 Stunden nach der Annahme des Falls.

Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen?

Um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Buchungsnachweis: z.B. die Bordkarte oder das E-Ticket.
  • Verspätung / Flugausfall: z.B. eine schriftliche Bestätigung der Verspätung, ein Bild der Anzeigetafel usw., eine E-Mail der Fluggesellschaft, dass Ihr Flug ausgefallen ist usw.

Sofern Sie zusätzliche Ausgaben getätigt haben, z.B. hat die Fluggesellschaft trotz mehrstündiger Verspätung kein Essen bereitgestellt, sodass Sie sich selbst etwas gekauft haben, sollten Sie die Rechnungen aufbewahren.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Wenn Ihr Flug Verspätung hat, haben Sie insbesondere einen Anspruch auf Entschädigung. Der Anspruch auf Entschädigung ist allerdings nicht das einzige Recht, welches Ihnen bei einer Verspätung oder einem Flugausfall zusteht. Insgesamt stehen Ihnen insbesondere diese Ansprüche zu:

  • Entschädigung: Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden, bei einem Flugausfall und einer Nichtbeförderung haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigungszahlung hängt von der Verspätung und der Flugdistanz ab. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn außergewöhnliche Umstände dazu geführt haben, dass sich der Flug verspätet bzw. ausfällt. Dies ist etwa bei einem Unwetter oder einem Streik des Bodenpersonals der Fall. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Verspätung und Flugdistanz.
  • Erstattung [Interner Link]: Anstelle eines Ersatzfluges können Sie bei einer Flugannullierung oder einer Nichtbeförderung auch von der Reise zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen. Dieses Recht haben Sie auch, wenn Ihr Flug 5 Stunden Verspätung oder mehr hat.
  • Schadensersatz: Wenn Sie durch die Flugverspätung, Nichtbeförderung, den Flugausfall oder die Beschädigung Ihres Koffers einen Schaden erleiden, haben Sie gegen die Fluggesellschaft einen Schadensersatzanspruch, sofern Sie einen zusätzlichen Schaden erlitten haben. Dieser setzt darüber hinaus voraus, dass die Fluggesellschaft für die Verzögerung oder den Ausfall verantwortlich ist.

Fluggastrechte mit Anwalt oder eigenständig geltend machen?

Sie haben drei Optionen, Ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften geltend zu machen. Sie können den Anspruch entweder selbst einklagen, Sie können sich von einem Anwalt vertreten lassen oder mit spezialisierten Unternehmen (z.B. Compensation2go) zusammenarbeiten:

  • Eigenständig: Sie können Ihre Ansprüche zum einen eigenständig geltend machen. Vorteilhaft ist daran, dass keine Gebühren o.ä. anfallen. Allerdings ist es ohne juristisches Wissen häufig schwierig, die Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
  • Anwalt: Sie können die Ansprüch auch mit einem Rechtsanwalt geltend machen. Sie müssen in den meisten Fällen allerdings die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen, wenn Sie keinen Erfolg haben. In einem solchen Fall bekommen Sie nicht nur kein Geld, sondern müssen zusätzlich noch den Rechtsanwalt bezahlen.
  • Dienstleister: Es gibt einige Anbieter (z.B. Compensation2Go), die Ihnen dabei helfen, die Fluggastrechte erfolgreich geltend zu machen. Die Gebühren fallen dabei nur im erfolgsfall an und die Anbieter verfügen aufgrund ihrer Spezialisierung über erhebliches Fachwissen.

Besonderheiten bei Pauschalreisen

Bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise kommen für Sie einerseits Ansprüche gegen den Reiseanbieter und andererseits Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Betracht:

  • Fluggesellschaft: Auch bei einer Pauschalreise stehen Ihnen die oben genannten Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bei einer Verspätung, einem Flugausfall oder bei einer Beschädigung des Gepäcks zu.
  • Reiseanbieter: Eine Verspätung oder ein Flugausfall stellt außerdem einen Reisemangel dar, sodass Sie den Reisepreis mindern können. Dafür ist allerdings eine Verspätung von mindestens vier Stunden erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Flugkosten erstattet bekommen?
Um Ihre Flugkosten erstattet zu bekommen, müssen Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden. Die meisten Fluggesellschaften stellen für die Erstattung ein Online-Portal zur Verfügung.
Wie fordere ich meine Entschädigung ein?
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, müssen Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Compensation2Go den Anspruch geltend macht.
Wie beantrage ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Um Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung zu erhalten, müssen Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Compensation2Go den Anspruch geltend macht.
Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?
Die Airline muss keine Entschädigung bezahlen, wenn die Verspätung oder der Ausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Braucht man einen Anwalt, um die Entschädigung bei einer Flugverspätung geltend zu machen?
Sie brauchen keinen Anwalt, um die Entschädigung zu verlangen. Allerdings helfen Anwälte oder Fluggastrechteanbieter Ihnen, da die Fluggesellschaften häufig nicht freiwillig zahlen.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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