Das Wichtigste in Kürze:
- Schadensersatz: Wenn Ihr Koffer auf einem Flug beschädigt wird, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft.
- Anspruchshöhe: Der Schadensersatzanspruch ist auf ca. 1.900 € pro Fluggast begrenzt.
- Sofortige Meldung: Melden Sie den Schaden unbedingt direkt am Flughafen, andernfalls wird vermutet, dass der Koffer nach dem Flug unbeschädigt übergeben wurde.
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Habe ich einen Schadensersatzanspruch, wenn mein Koffer auf einem Flug kaputt geht?
Wenn Ihr Koffer oder ein Gegenstand in dem Koffer auf einem Flug kaputt geht, haben Sie gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ersatz des Schadens. Dieser Schadensersatzanspruch ergibt sich aus Art. 17 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens. Bei dem Schadensersatzanspruch gibt es einige Besonderheiten, welche Sie berücksichtigen sollten.
- Verschuldensunabhängig: Der Schadensersatzanspruch besteht unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft ein Verschulden trifft oder nicht. Wenn die Fluggesellschaft versucht, den Ersatz des Schadens mit einer solchen Begründung abzulehnen, handelt es sich bloß um eine Ausrede.
- Mitschuld: Der Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen bzw. gemindert, wenn Sie in dem Koffer besonders zerbrechliche Gegenstände transportieren. Haben Sie eine solche Sache nicht ausreichend gegen Zerstörung geschützt, dann besteht kein Schadensersatzanspruch wegen der zerstörten Sache.
- Umfang: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des Schadens. Fluggesellschaften müssen lediglich den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Zerstörung ersetzen, nicht hingegen den Anschaffungspreis. Wenn also ein alter Koffer beschädigt wird, ersetzen Fluggesellschaften normalerweise nur einen geringen Anteil des Kaufpreises.
- Höchstgrenze: Dazu ist die Höhe des Schadensersatzanspruches begrenzt. Fluggesellschaften müssen insgesamt maximal ca. 1.900 € (Stand: 2025) ersetzen. Einen darüberliegenden Schaden müssen Fluggesellschaften nicht ersetzen. Die Höchstgrenze erfasst alle Schäden, sowohl hinsichtlich des Inhaltes des Koffers als auch für Beschädigungen am Koffer selbst.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden bei der Fluggesellschaft zu melden?
Sie müssen sich mit der Meldung der Beschädigung beeilen. Bestenfalls teilen Sie die Beschädigung des Koffers direkt am Flughafen mit. Wenn Sie den Koffer ohne Vorbehalte in Empfang nehmen, folgt daraus die Vermutung, dass der Koffer unbeschädigt abgeliefert wurde. Diese Vermutung ist zwar widerleglich, allerdings ist es schwierig, ohne Zweifel nachzuweisen, dass der Koffer auf dem Flug beschädigt wurde.
Dazu müssen Sie die Beschädigung des Gepäcks innerhalb von sieben Tagen bei der Airline melden. Ist Ihr Gepäck erst verspätet angekommen, haben Sie für die Meldung 21 Tage Zeit. Nach Ablauf der 7 bzw. 21 Tage ist der Anspruch ausgeschlossen.
Mein Gepäck wurde beschädigt, was muss ich machen?
Wenn Ihr Gepäck beschädigt wurde, ist es wichtig, dass sie schnell handeln, andernfalls besteht das Risiko, dass Ihre Ansprüche verfallen.
- Rechtzeitige Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, am besten direkt am Flughafen. Andernfalls wird vermutet, dass das Gepäck unbeschädigt abgeliefert wurde.
- Meldung bei der korrekten Airline: Wenn die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind, nicht die gleiche Fluggesellschaft ist, bei der Sie den Flug gebucht haben, melden Sie den Schaden am besten beiden Fluggesellschaften. Einige Fluggesellschaften ermöglichen es Passagieren auch, einen Schaden online zu melden.
- Kopie der Schadensmeldung: Sofern Sie den Schaden an einem Schalter am Flughafen melden, lassen Sie sich eine Kopie der Schadensmeldung aushändigen. Diese benötigen Sie möglicherweise später, um Ansprüche gegen einen Reiseanbieter oder eine Versicherung geltend zu machen.
Welche Besonderheiten bestehen bei Pauschalreisen?
Ein beschädigter Koffer stellt einen Reisemangel dar, sodass bei einer Pauschalreise der Reiseanbieter dazu verpflichtet, Ihnen den erlittenen Schaden zu ersetzen. Die Besonderheit des Schadensersatzanspruches besteht darin, dass der Anspruch nicht auf ca. 1.900 € beschränkt ist.
Was mache ich, wenn in meinem Koffer wertvolle Sachen transportiert werden?
Wenn Sie in Ihrem Koffer wertvolle Sachen transportieren und Ihnen die Haftungshöchstgrenze nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, beim Check-in mitzuteilen, dass Sie wertvolle Sachen transportieren und Ihnen deshalb die Haftungshöchstgrenze nicht ausreicht. Sofern Sie den geforderten Zuschlag zahlen, ist Ihr Anspruch dann nicht auf den Höchstbetrag beschränkt.
Tipp: Sofern Sie wertvolle Sachen transportieren, ist es sinnvoll, diese im Handgepäck zu transportieren.
Lohnt sich eine zusätzliche Reisegepäckversicherung?
Wer besonders wertvolle Sachen transportiert, kann überlegen, eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diesbezüglich sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass solche Versicherungen häufig viele Ausnahmen enthalten, sodass Sie prüfen sollten, welche Risiken durch die Versicherung überhaupt abgedeckt werden.
Dazu ist das Reisegepäck bei vielen Hausratsversicherungen mitversichert. Entsprechend sind zusätzliche Reisegepäckversicherungen häufig nicht erforderlich.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.