Voraussetzung für die Entschädigung:
- Mind. 3 Stunden Verspätung am Endziel
- Start und / oder Landung in Europa
- Nicht selbst verschuldet
- Keine außergewöhnlichen Umstände (z.B. ein Unwetter).
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Ihre Rechte, wenn Sie einen Anschlussflug verpassen
Folgende Rechte stehen Ihnen zu, wenn Sie alle Flüge zusammen gebucht haben und einen der Anschlussflüge verpassen:
- Ersatzflug: Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, haben Sie einen Anspruch darauf, das Ziel mit einem späteren Ersatzflug zu erreichen. Ab einer Verspätung von 5 Stunden können Sie auch von dem Flug zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises und den Rücktransport an den Startpunkt der Reise verlangen.
- Entschädigung: Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und Dauer der Verspätung ab.
- Verpflegung: Bei einer Verspätung haben Sie einen Anspruch darauf, das Sie von der Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgt werden. Die für die Verpflegung erforderliche Verspätung hängt davon ab, ob es sich um einen Flug der Kurzstrecke (dann 2 Stunden), der Mittelstrecke (dann 3 Stunden) oder Langstrecke (dann 4 Stunden) handelt.
- Hotel: Wenn Sie aufgrund des verpassten Fluges auf den Flug am nächsten Tag warten müssen, haben Sie einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung.
Haben Sie mehrere Flüge, die unmittelbar nacheinander stattfinden, getrennt gebucht, dann stehen Ihnen keine Rechte zu, wenn Sie einen der Anschlussflüge verpassen. Deshalb sollten Sie es möglichst versuchen, die Flüge gemeinsam zu buchen.
Wie sind die Voraussetzungen für die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Der Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
- Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Verspätung wird gemessen anhand der geplanten und der tatsächlichen Ankunft. Relevant für die Berechnung der Verspätung ist die Verspätung, mit der Sie das Endziel erreichen. Wenn Sie beispielsweise von Hamburg über München und New York nach Miami fliegen, kommt es darauf an, wie viele Stunden später Sie Miami erreichen.
- Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Wenn die Verspätung erst außerhalb der EU auftritt, ändert dies nichts daran, dass eine Verspätung vorliegt und Sie einen Anspruch haben.
In vier Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:
- Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
- Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft den Grund der Verspätung weder vorhersehen noch kontrollieren kann. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.
- Selbst verschuldet: Dazu haben Sie natürlich auch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Sie den Anschlussflug verpasst haben. Wenn Sie etwa zu viel Zeit mit dem Shoppen im Duty-Free-Bereich verbracht und deshalb den Flug verpasst haben, dann haben Sie auch keinen Anspruch auf die Entschädigung.
- Verjährung: Der Entschädigungsanspruch verjährt in Deutschland nach 3 Jahren.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Bei einer Flugverspätung liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)
Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.
Für die Berechnung der Flugstrecke kommt es auf den Start und das finale Ziel an. Wenn Sie beispielsweise von Frankfurt nach London und dann weiter nach Nizza fliegen, kommt es für die Berechnung der Flugdistanz allein auf die Distanz von Frankfurt nach Nizza an.
Von welcher Fluggesellschaft kann ich die Entschädigung fordern?
Den Anspruch auf Entschädigung haben Sie gegen die Fluggesellschaft, welche Flug tatsächlich durchgeführt hat. Es kommt häufig vor, dass Sie einen Flug bei einer Fluggesellschaft buchen, dieser Flug dann aber tatsächlich von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Der Entschädigungsanspruch besteht gegen die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat.
Bezüglich der jeweils zuständigen Airline gibt es noch einige Besonderheiten:
- Code-Sharing: Dazu führen Fluggesellschaften manchmal gemeinsam Flüge durch (sog. Code-Sharing). In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt.
- Teilflüge: Wenn Ihr Flug aus zwei Teilflügen besteht (z.B. Frankfurt – New York – Miami) und die Flüge von zwei unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden, richtet sich der Entschädigungsanspruch wegen der Verspätung gegen die Airline, die den verspäteten Flug durchgeführt hat, unabhängig davon, wer den zweiten Flug durchgeführt hat und wo die Verspätung entstanden ist.
- Besonderheit bei Teilflug: Der Anspruch auf Entschädigung besteht bei Teilflügen, auch wenn der erste Flug weniger als drei Stunden verspätet war, sofern Sie das Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen.
Flug beim Umsteigen verpasst, was tun?
Wenn Sie Ihren Anschlussflug beim Umsteigen verpasst haben, sollten sie folgendermaßen vorgehen:
- Melden: Melden Sie sich zeitnah bei Ihrer Fluggesellschaft, dafür reicht es üblicherweise aus, wenn Sie sich an einem Gate der Fluggesellschaft melden. Dann werden sie auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht.
- Bestätigung: Lassen Sie sich den Grund für die Verspätung des Ausgangsfluges bestätigen, damit sie später den Anspruch leichter geltend machen können.
- Verpflegung: Wenn Sie über 2 Stunden warten müssen, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung (Essen & Trinken), dafür stellen die Fluggesellschaften häufig Verpflegungsgutscheine aus. Machen Sie diesen Anspruch geltend!
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.