Flugumleitung wegen Nachtflugverbot

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
10.5.2025
|
4
Min. Lesedauer
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachtflugverbote verbieten Starts und Landungen von Flugzeugen in der Nacht, um die Anwohner vor dem Lärm zu schützen.
  • Flugzeuge, die zu spät ankommen und während des Nachtflugverbots landen würden, werden auf andere Flughäfen umgeleitet.
  • Die Fluggesellschaft muss Sie dann anderweitig (z.B. per Bus oder Taxi) zu Ihrem Ziel transportieren. Wenn Sie das Ziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
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Was ist ein Nachtflugverbot?

Unter einem Nachtflugverbot versteht man das Verbot an Flughäfen, dass ab einer bestimmten Uhrzeit keine Flugzeuge mehr starten und landen dürfen. Hintergrund dieser Nachtflugverbote ist, dass der Start und die Landung von Flugzeugen sehr laut sind. Da einige Flughäfen in der Nähe von Wohngebieten liegen, würde der Start bzw. die Landung von Flugzeugen viel Lärm verursachen. An solchen Flughäfen gibt es deshalb Nachtflugverbote, um den Schlaf der Anwohner zu schützen.

Wann kommt es zu einer Umleitung wegen des Nachtflugverbots?

Wenn es zu Verzögerungen beim Start oder auf dem Flug kommt, kann es passieren, dass das Flugzeug zu einer Uhrzeit ankommen würde, zu der eine Landung nicht mehr erlaubt wäre. In einem solchen Fall werden die Flugzeuge umgeleitet und landen auf einem Flughafen, der die Landung noch zulässt.

Welche Ansprüche haben Passagiere, wenn ein Flugzeug wegen eines Nachtflugverbots umgeleitet wird?

Wenn Ihr Flugzeug wegen eines Nachtflugverbotes umgeleitet wird, kommen folgende Ansprüche in Betracht:

  • Anderweitige Beförderung: Durch die Umleitung haben Sie Ihr Flugziel nicht erreicht. Entsprechend haben Sie einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft, mit einer anderen Beförderung das Ziel so früh wie möglich zu erreichen. Welche Beförderungsmittel dafür infrage kommen, hängen vom Einzelfall ab. Typischerweise handelt es sich um Bus-, Bahn- oder Taxifahrten. Wenn Sie beispielsweise mit dem Flugzeug nach Hamburg fliegen wollten, der Flug aber aufgrund des Nachtflugverbots nach Hannover umgeleitet wurde, haben Sie einen Anspruch darauf, mit einem Bus oder Taxi nach Hamburg zu fahren. Dafür müssen Sie nicht bis zum nächsten Morgen warten.
  • Hotelübernachtung: Sofern ein sofortiger Weitertransport nicht sinnvoll ist (z.B. aufgrund der sehr langen Strecke oder mangels anderweitiger Transportmöglichkeiten) oder angeboten wird, haben Sie einen Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel.
  • Verpflegung: Neben dem Anspruch auf die Übernachtung im Hotel haben Sie auch einen Anspruch darauf, mit Essen & Getränken versorgt zu werden.
  • Kostenerstattung: Wenn die Fluggesellschaft keine angemessene Alternativbeförderung anbietet, können Sie sich um eine solche Beförderung eigenständig kümmern und von der Fluggesellschaft die Erstattung der Kosten verlangen. Wird beispielsweise Ihr Flug nachts von Hamburg nach Hannover umgeleitet und bietet Ihnen die Fluggesellschaft erst am nächsten Mittag einen Bustransfer an, können Sie selbst ein Taxi buchen oder Zugticket kaufen und von der Fluggesellschaft die Erstattung der Kosten verlangen.

Dazu haben Sie möglicherweise auch einen Anspruch auf Entschädigung. Der Anspruch auf Entschädigung kommt in zwei Fällen in Betracht:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Wenn Sie das Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
  • Weit entfernte Umleitung: Unabhängig von der Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug auf einen Flughafen umgeleitet wird, der außerhalb der Region des ursprünglichen Zielflughafens liegt. In einem solchen Fall wird die Umleitung des Fluges als Flugannullierung angesehen. Der Maßstab, was als Zielregion angesehen wird, ist allerdings sehr weit. Wenn beispielsweise ein Flug, der in Hamburg landen sollte, nach Hannover umgeleitet wird, wird Hannover als Bestandteil der Region Hamburg angesehen. Es muss also eine sehr weite Umleitung vorliegen (z.B. der Flug soll in München landen, wird dann allerdings nach Madrid umgeleitet).

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht ausnahmsweise dann nicht. Wenn die Flugumleitung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erforderlich wurde. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft den Grund weder vorhersehen noch vermeiden konnte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund einer Naturkatastrophe oder eines Unwetters eine Landung am Zielflughafen nicht möglich ist.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei einer Flugumleitung liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Welche Flughäfen haben ein Nachtflugverbot?

Die meisten deutschen Flughäfen haben ein Nachtflugverbot. Alle Flughäfen, die in der Nähe von Wohngebieten sind, haben ein Nachtflugverbot, um die Nachtruhe der Anwohner zu schützen.

Folgende Nachtflugregelungen haben die größten deutschen Flughäfen:

  • Frankfurt am Main: Das Nachtflugverbot gilt von 23 Uhr bis 5 Uhr.
  • München: Zwischen 24 Uhr und 5 Uhr gilt das Nachtflugverbot.
  • Düsseldorf: Starts und Landungen sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur eingeschränkt möglich.
  • Stuttgart: Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr
  • Berlin-Brandenburg: Nachtflugverbot von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte haben Passagiere bei einer Flugumleitung wegen des Nachtflugverbots?
Wenn ein Flug wegen des Nachtflugverbots umgeleitet wird, haben Fluggäste einen Anspruch darauf, an das Ziel transportiert zu werden. Außerdem haben Fluggäste einen Anspruch auf eine Entschädigung.
Sind Nachtflüge gefährlich?
Nachtflüge sind nicht gefährlich, Flugzeuge und Piloten können ohne Gefahren auch nachts fliegen.
Um wie viel Uhr dürfen Flugzeuge nicht mehr fliegen?
Die konkrete Uhrzeit hängt vom Flughafen ab. In Frankfurt gilt beispielsweise ein Nachtflugverbot ab 23 Uhr, in München ab 24 Uhr.
Welche Flughäfen in Deutschland haben ein Nachtflugverbot?
In Deutschland haben die meisten Flughäfen ein Nachtflugverbot. Zu den Flughäfen mit Nachtflugverbot gehören: Hamburg, Frankfurt, München und Berlin.
Hat Frankfurt ein Nachtflugverbot?
Frankfurt hat ein Nachtflugverbot, welches Flüge ab 23 Uhr verbietet.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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