Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einem Charterflug wird ein Flugzeug an eine andere Fluggesellschaft vermietet.
- Bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
- Der Anspruch auf Entschädigung besteht gegenüber der Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Flugzeug einer anderen Fluggesellschaft gehört.
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Was ist ein Charterflug?
Bei einem Charterflug wird ein Flugzeug von einer anderen Fluggesellschaft gemietet. Hintergrund ist, dass es aufgrund sehr hoher Ticketverkäufe oder technischer Probleme dazu kommen kann, dass eine Fluggesellschaft nicht ausreichend Flugzeuge hat. In einem solchen Fall mieten sich Fluggesellschaften bei anderen Airlines Flugzeuge.
Dabei gibt es zwei Arten, wie Flugzeuge gemietet werden:
- Dry-Leasing: Beim Dry-Leasing wird alleine das Flugzeug gemietet, die mietende Fluggesellschaft stellt als das eigene Personal zur Verfügung und kümmert sich selbstständig um die Ausstattung, Versicherung und Wartung des Flugzeuges.
- Wet-Leasing: Beim Wet-Leasing wird das Flugzeug inklusive Personal, Wartung und Versicherung gemietet, quasi das „Komplettpaket“.
Von welcher Fluggesellschaft können Fluggäste bei einer Flugverspätung die Entschädigung verlangen?
Bei der Verspätung eines Charterfluges besteht ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben. Der Anspruch auf Entschädigung besteht gegenüber der Fluggesellschaft, die für die Durchführung des Fluges verantwortlich ist. Grundsätzlich sind die Fluggesellschaft, welche den Flug durchführt, und die Fluggesellschaft, welche für den Flug verantwortlich ist, gleich.
Bei Charterflügen fallen allerdings die durchführende Fluggesellschaft und die Fluggesellschaft, welche für den Flug verantwortlich ist, auseinander. In einem solchen Fall besteht der Anspruch gegen die Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben, die also für die Durchführung des Fluges verantwortlich ist.
Tipps für die Geltendmachung der Entschädigung
Wenn gecharterte Flugzeuge verspätet sind, versuchen Fluggesellschaften häufig, die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung zu verweigern, dass der Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Ganz besonders verwirrend ist dabei, wenn das Flugzeug weiterhin den Namen der Fluggesellschaft trägt, die das Flugzeug vermietet hat.
Lassen Sie sich von solchen Ausreden nicht verwirren und fordern Sie weiterhin Ihre Entschädigung ein. Wenn Sie herausfinden wollen, ob und gegen welche Fluggesellschaft Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, nutzen Sie gerne unseren Entschädigungsrechner.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.