Das Wichtigste in Kürze:
- Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden können Sie auf den Flug verzichten und Ihr Geld zurückverlangen.
- Auch bei einem Flugausfall oder wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird (z.B. bei einem überbuchten Flug) können Sie auf den Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
- Neben dem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises haben Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
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Wann haben Sie bei einer Flugverspätung einen Anspruch auf Erstattung?
Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden können Sie von dem Flug zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Grundsätzlich haben Sie bei einer Flugverspätung weiterhin einen Anspruch darauf, das Ziel zu erreichen. Wenn Sie allerdings von der Reise zurücktreten und das Geld zurückbekommen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf den Flug.
Bei dem Rücktritt von dem Flug gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten:
- Umfang der Erstattung: Sie erhalten nicht nur den Flugpreis zurück, sondern auch die gezahlten Gebühren für Extras, welche Sie hinzugebucht haben (z.B. Extra Beinfreiheit, zusätzliches Gepäck, Priority-Boarding usw.).
- Rückflug: Wenn Ihre Reise aus mehreren Flügen besteht und die fünfstündige Verspätung während eines Zwischenstopps auftritt, dann können Sie weiterhin von der Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt haben Sie dann einen Anspruch darauf, kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückgeflogen zu werden.
- Verspätung beim Abflug: Für die Frage, ob die fünfstündige Verspätung vorliegt, kommt es auf die Verspätung beim Abflug an.
- Außergewöhnliche Umstände: Der Grund für die Verspätung des Flugzeuges ist für das Rücktrittsrecht irrelevant. Also auch in dem Fall, dass die Verspätung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (sog. außergewöhnliche Umstände, z.B. ein Unwetter, Vogelschlag usw.) haben Sie das Recht von dem Flug zurückzutreten.
Wann bekommen sie bei einem stornierten Flug das Geld zurück?
Wenn Ihr Flug storniert wird, können Sie wählen, das Ziel mit einem Ersatzflug zu erreichen oder vom Flug zurückzutreten und das Geld erstattet zu bekommen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, vom Flug zurückzutreten, dann hat der Anspruch den gleichen Umfang wie bei der Verspätung des Fluges. Sie bekommen also neben dem Ticketpreis auch alle Kosten für Extras erstattet. Dazu besteht das Recht zum Rücktritt ebenfalls, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Wenn sich die Abflugzeiten Ihres Fluges ändern, beispielsweise, weil sich die Abflugzeiten ihres Fluges erheblich ändern (z.B. wird Ihr Flug um eine Stunde vorverlegt), dann gilt die Änderung der Flugzeit ebenfalls als Flugannullierung. Die Umbuchung durch die Fluggesellschaft ist in einem solchen Fall lediglich ein Angebot,
Bekommt man bei einem überbuchten Flug das Geld zurück?
Wenn Ihr Flug überbucht ist und Ihnen deshalb die Mitreise verweigert wird, haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten. Wenn Sie sich für den Rücktritt entscheiden, haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises sowie aller zusätzlichen Extras (s.o.). Wenn Sie das Rücktrittsrecht ausüben, haben Sie keinen Anspruch auf einen Ersatzflug. Entsprechend sollten Sie nur dann vom Flug zurücktreten, wenn Sie kein Interesse mehr an dem Flug haben.
Besteht zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Sie vom Flug zurücktreten, dann haben Sie nicht nur einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, sondern insbesondere auch einen Anspruch auf Entschädigung.
Im Folgenden die wichtigsten Aspekte zum Entschädigungsanspruch.
- Gründe: Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wird, Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Ihr Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist. Wenn Ihr Flug annulliert wird, besteht der Anspruch auf Entschädigung lediglich bei einer kurzfristigen Absage (bis zwei Wochen vor dem Abflug).
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, sofern die Flugabsage oder Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Wenn beispielsweise ein Flugzeug aufgrund eines Unwetters nicht abheben kann, dann hat die Fluggesellschaft keine Verantwortung für die Verspätung, in einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Pauschale Höhe: Die Höhe der Entschädigung wird durch die Verordnung pauschal festgelegt. Bei einem Kurzstreckenflug erhalten Sie 250 €, bei einem Mittelstreckenflug 400 € und bei einem Langstreckenflug 600 €.
Neben dem Anspruch auf Entschädigung besteht gegebenenfalls auch ein Schadensersatzanspruch, sofern die Fluggesellschaft die Verspätung oder Absage zu vertreten hat.
Wenn Sie mehr zum Anspruch auf Entschädigung wissen möchten, schauen Sie sich gerne unseren Beitrag zum Entschädigungsanspruch an.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.