Das Wichtigste in Kürze:
- Bei Vorverlegung eines Fluges haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung (125 € bis 600 €).
- Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und der Vorverlegung.
- Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug nur sehr geringfügig vorverlegt wird (z.B. Vorverlegung um 10 Minuten).
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Welche Ansprüche haben Flugpassagiere, wenn ein Flug vorverlegt wird?
Nach EU-Recht haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Person, wenn ihr Flug mehrere Stunden vorverlegt wurde.
Nach der Fluggastrechteverordnung hat der Fluggast einen Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft, wenn sein gebuchter Flug entweder annulliert (also gestrichen) wurde, mit einer mindestens dreistündigen Verspätung das Endziel erreicht hat oder er trotz gebuchten Platzes und rechtzeitigem Erscheinen zur Abfertigung ohne vertretbare Gründe (z.B. fehlender Reisepass) nicht befördert wurde (in der Regel wegen Überbuchung).
Rechtlich wird eine Vorverlegung wie eine Flugannullierung behandelt, sodass ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Hintergrund ist, dass eine Vorverlegung eine Flugannullierung ist, die mit einem Angebot verbunden wird, mit einem Alternativflug zu fliegen.
Führt die Fluggesellschaft hingegen den ursprünglichen Flug durch und bucht den Fluggast nur um, liegt hinsichtlich des ursprünglichen Fluges eine Nichtbeförderung vor. So hatte auch der BGH bei einem später abgehenden Flug entschieden. Dafür, dass diese Vorgehensweise nicht auch auf einen vorverlegten Flug anzuwenden wäre, ist kein Grund ersichtlich. Auch bei einer Nichtbeförderung haben Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung.
Wann ist die Vorverlegung von Flügen erheblich?
Ab einer Vorverlegung um eine Stunde gilt eine Vorverlegung als erheblich, sodass es sich rechtlich um eine Flugannullierung handelt. Die Frage, wann eine Flugverspätung als erheblich gilt, war lange ungeklärt. Der BGH konnte sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen. In einem Verfahren vor dem BGH hatte die Fluggesellschaft, vermutlich um ein richtungsweisendes Urteil zu ihren Ungunsten zu vermeiden, den Anspruch des Fluggastes nach den Ausführungen der Richter anerkannt, sodass der BGH in der Sache nicht entscheiden konnte.
Das AG Hannover hat bereits festgestellt, dass eine erhebliche Verspätung auf jeden Fall bei einer Vorverlegung von 10 Stunden anzunehmen sei. So entschied auch das LG Landshut. Beiden Urteilen ist unabhängig davon gemein, dass sie bei einer Vorverlegung von 10 Stunden davon ausgehen, dass der ursprüngliche Flug annulliert ist.
Das BG Schwechat geht bereits bei einer Vorverlegung von 4 Stunden von einer Annullierung und den damit verbundenen Rechtsfolgen (Entschädigungsanspruch) aus.
Dem ist in der Sache, insbesondere unter Beachtung des 12. Erwägungsgrundes der Verordnung, auch zuzustimmen. Niemand dürfte ernsthaft bestreiten wollen, dass es für den Fluggast hinsichtlich der mit einer Vorverlegung verbundenen Unannehmlichkeit und des Ärgernisses einen Unterschied macht, ob der Flug vorverlegt oder verspätet ist. In beiden Fällen muss er seine ursprüngliche Planung aufgeben und umorganisieren, was eventuell mit hohen Kosten (z.B. Hotel) oder entgangenen Urlaubsfreuden verbunden ist.
Im Jahr 2021 hat dann allerdings der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Flug als annulliert gilt, wenn der Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird (Az.: C-146/20, C-188/20, C-270/20).
Hinweis: In dem Urteil hat der Europäische Gerichtshof zudem festgestellt, dass Art. 7 Abs. 2 der Fluggastrechteverordnung, wonach der Anspruch bei einer geringen Verspätung um 50 % gemindert wird, nicht anwendbar ist. Hintergrund ist, dass dieser auf Verspätungen zugeschnitten ist und nicht darauf, dass ein Flug vorverlegt wird.
Was ist also zu tun, wenn der Flug vorverlegt worden ist?
Nutzen Sie unser Entschädigungsformular, damit wir Ihre Ansprüche prüfen können. Zudem ist es empfehlenswert, die Airline schnell und direkt zu kontaktieren, um möglichst viel Vorlaufzeit für die Klärung zu haben. Unter Umständen kann auch das Reisebüro organisatorisch tätig werden, um Ärgernisse abzuwenden.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.