Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Ihr Flug verspätet ist und sie den Mietwagen nicht nutzen können, sollten Sie prüfen, ob Sie den Mietwagen stornieren können.
- Wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft.
- Wenn der Mietwagen Teil einer Pauschalreise ist, sie den Mietwagen aber nicht nutzen können, haben Sie einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
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Was tun, wenn der Mietwagen nicht genutzt werden kann?
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt und sie deshalb einen gebuchten Mietwagen nicht nutzen können, sollten Sie diese Ansprüche im Blick haben:
- Stornieren: Zunächst sollte man prüfen, ob es vertragliche Vereinbarungen mit der Mietwagenfirma gibt, die eine Erstattung oder Umbuchung im Falle von Flugverspätungen oder -annullierungen regeln. Einige Mietwagenfirmen bieten möglicherweise flexible Stornierungs- oder Umbuchungsoptionen an, die in solchen Fällen greifen könnten.
- Schadensersatzansprüche: Dazu haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft. Dies könnte aufgrund von Vertragsbruch oder Fahrlässigkeit geschehen, wenn die Verspätung oder Annullierung des Fluges auf Handlungen oder Unterlassungen der Fluggesellschaft zurückzuführen ist.
- Rechte des Fluggastes: In vielen Ländern gibt es Fluggastrechte, welche die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen oder -annullierungen schützen. Diese Rechte können Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung von Kosten, einschließlich Mietwagenkosten, vorsehen. Ein Beispiel dafür ist die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die Entschädigungen für Fluggäste vorsieht, deren Flüge in der EU starten oder landen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
- Pauschalreise: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und der Mietwagen Teil der Pauschalreise ist, dann können Sie den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, sofern Sie den Mietwagen nicht nutzen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Land variieren können und individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen. Im Idealfall sollte man sich im Falle von Problemen direkt an die Fluggesellschaft und die Mietwagenfirma wenden, um eine Lösung zu finden.
Welche weiteren Rechte haben Sie bei einer Flugverspätung oder Flugabsage?
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt, haben Sie dazu unter Umständen diese Ansprüche:
- Flugpreiserstattung: Wenn Ihr Flug annulliert wird oder fünf Stunden Verspätung hat, können Sie von der Reise zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen.
- Anderweitige Beförderung: Wenn Sie das Ziel weiterhin erreichen wollen, haben Sie bei einem Flugausfall einen Anspruch darauf, auf einem anderen Weg, etwa mit einem Ersatzzug oder mit der Bahn, das Ziel zu erreichen.
- Verpflegung: Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch darauf, von der Fluggesellschaft mit Essen & Getränken versorgt zu werden. Fluggesellschaften erfüllen diesen Anspruch meisten durch die Ausgabe von Gutscheinen.
- Entschädigung: Dazu haben Sie bei einer Flugverspätung ab drei Stunden oder einem Flugausfall in vielen Fällen einen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.