Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Ihr Flug annulliert wird und auch der Ersatzflug Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf zwei Entschädigungen.
- Sie erhalten eine Entschädigung für die Flugabsage und eine Entschädigung für die Verspätung des Fluges.
- Die Höhe einer Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €, bei zwei Entschädigungen somit zwischen 500 € und 1.200 €.
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Worauf haben Fluggäste einen Anspruch, wenn der Ersatzflug verspätet ist?
Bei einem verspäteten Ersatzflug haben Passagiere einen Anspruch auf zwei Entschädigungen. Hintergrund ist, dass Fluggäste sowohl bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden als auch bei einem Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigung haben. Wenn beide Ereignisse gemeinsam auftreten, hat der Fluggast dementsprechend einen Anspruch auf zwei Entschädigungen.
Erforderlich ist dafür, dass zum einen die Voraussetzungen für die Entschädigung wegen einer Flugverspätung vorliegen:
- Mind. 3 Stunden Verspätung: Ihr Ersatzflug selbst muss mindestens drei Stunden Verspätung haben. Hat der Flug weniger als drei Stunden Verspätung, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Flugverspätung. Für die Berechnung der Verspätung kommt es nur auf die Verspätung von Ihrem Ersatzflug an.
- Start und / oder Landung in Europa: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ausnahmsweise besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Quantas) verspätet ist, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet. Wann der Anspruch auch bei verspäteten Anschlussflügen besteht, erfahren Sie hier (Link).
- Rechtzeitig am Flughafen: Sie müssen rechtzeitig zum Flughafen kommen. Dabei reicht es grundsätzlich, wenn sie mind. 45 Min. vor Abflug am Flughafen ankommen.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Situation für die Fluggesellschaft weder beherrschbar noch vorhersehbar war (z.B. Gewitter, Vogelschlag, Vulkanausbruch usw.).
Erforderlich ist dafür zum anderen, dass die Voraussetzungen für die Entschädigung aufgrund des Flugausfalls vorliegen:
- Keine außergewöhnlichen Umstände & Start und / oder Landung in EU: Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Flugverspätung.
- Kurzfristige Absage: Kunden werden über die Annullierung des Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflug informiert.
- Kein zumutbarer Alternativflug: Die Entschädigung entfällt, wenn Kunden mit einem zumutbaren Alternativflug reisen können.
- Absage zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug: Ein Alternativflug ist zumutbar, wenn der Alternativflug nicht mehr als zwei Stunden vor dem bisher geplanten Abflug startet und die Ankunft maximal vier Stunden später als die bisher geplante Ankunft ist.
- Absage weniger als 7 Tage vor Abflug: Ein Alternativflug ist zumutbar, wenn der Alternativflug nicht mehr als eine Stunde vor dem bisher geplanten Abflug startet und die Ankunft maximal zwei Stunden später als die bisher geplante Ankunft ist.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung für die Absage und die Flugverspätung liegt jeweils zwischen 250 € und 600 €. Wenn die Voraussetzungen für die Entschädigung wegen des Flugausfalls und wegen der Flugverspätung vorliegen, erhalten Sie somit zwei Entschädigungen, sodass Sie insgesamt zwischen 500 € und 1.200 € erhalten. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)
Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Die Höhe der Entschädigung sinkt bei dem Flugausfall um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen.
- Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
Warum erhält man zwei Entschädigungen?
Passagiere erhalten bei einer Verspätung des Ersatzfluges zwei Entschädigungen, weil eine besonders intensive Beeinträchtigung des Passagiers vorliegt. Zum einen wird der Flug abgesagt, was zu einer Verspätung und Umplanung führt. Zum anderen ist der Ersatzflug dann auch noch verspätet, sodass ein zusätzlicher Zeitverlust entsteht, der ebenfalls entschädigt werden muss.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.