Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn sich Ihr Rückflug verspätet oder ausfällt, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
- Die Höhe der Entschädigung ist von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz abhängig.
- Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung am Flughafen und – sofern erforderlich – einen Anspruch auf Übernachtung im Hotel.
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Welche Ansprüche bestehen bei einem verspäteten Rückflug?
Wenn Ihr Rückflug verspätet ist, kommen diese Ansprüche in Betracht:
- Entschädigung: Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €), wobei die genaue Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung abhängt. Wurde die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände (z.B. ein Gewitter) verursacht, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Verpflegung: Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung (Mahlzeiten & Getränke), dafür geben die Fluggesellschaften üblicherweise Gutscheine aus, mit denen Sie sich am Flughafen Essen und Trinken kaufen können. Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch ab einer Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen ab 4 Stunden Verspätung.
- Hotel: Wenn Ihr Flug so stark verspätet ist, dass der Flug erst am nächsten Tag startet, haben Sie einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung.
- Erstattung: Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Sie außerdem die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen.
Hinweis: Wenn sich Ihr Koffer auf der Rückreise verspätet, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, da das Gesetz davon ausgeht, dass Sie zu Hause ausreichend Ersatzkleidung haben.
Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?
Der Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Flugverspätung nur, wenn diese vier Voraussetzungen vorliegen:
- Mind. 3 Stunden Verspätung: Ihr Flug muss mindestens drei Stunden verspätet sein.
- Start und / oder Landung in Europa: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ausnahmsweise besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Quantas) verspätet ist, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann der Anspruch auch bei verspäteten Anschlussflügen besteht.
- Rechtzeitig am Flughafen: Sie müssen rechtzeitig zum Flughafen kommen. Dabei reicht es grundsätzlich, wenn sie mind. 45 Min. vor Abflug am Flughafen ankommen.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Situation für die Fluggesellschaft weder beherrschbar noch vorhersehbar war (z.B. Gewitter, Vogelschlag, Vulkanausbruch usw.).
Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach Frankfurt)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach Rom)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Düsseldorf nach Tokio). Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.
Welche Rechte bestehen, wenn der Rückflug annulliert wurde?
Wenn Ihr Rückflug ausfällt, haben Sie einen Anspruch darauf, das Ziel mit einem Ersatzflug zu erreichen. Allerdings ist dies nicht das einzige Recht, das Ihnen zusteht:
- Ersatzflug: Sie haben einen Anspruch darauf, das Ziel mit einem Ersatzflug zu erreichen. Sie können sich auch für eine alternative Beförderungsmöglichkeit entscheiden (z.B. Bahnfahrt). Dies ist allerdings, wenn überhaupt, auf Kurzstreckenflügen eine sinnvolle Alternative.
- Erstattung: Wenn Ihr Flug ausfällt, haben Sie das Recht, von dem Flug zurückzutreten und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen.
- Entschädigung: Bei einem Flugausfall haben Sie unabhängig von der Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €). Die Höhe der Entschädigung hängt ebenfalls von der Verspätung und der Flugdistanz ab.
- Verpflegung: Bei einem Flugausfall haben Sie einen Anspruch auf Versorgung durch die Fluggesellschaft. Der Umfang der Versorgung hängt von der Wartezeit ab. Bei einer mehrstündigen Verspätung erhalten Sie üblicherweise einen Gutschein, um sich in der Flughafengastronomie mit Essen und Trinken zu versorgen.
- Hotel: Wenn Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, haben Sie einen Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel. Grundsätzlich muss es sich dabei mindestens um ein Hotel mit drei Sternen handeln.
Wer trägt die Kosten, wenn der Rückflug ausfällt und sie deshalb länger am Urlaubsort bleiben müssen?
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie einerseits einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf eine Übernachtung im Hotel, sofern dies aufgrund eines Flugausfalls erforderlich ist. Dazu haben Sie einen Anspruch gegen den Reiseanbieter, dass dieser sie unterbringt. Aufgrund der zwei Anspruchsgegner müssen Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter geltend machen wollen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn Ihr Flug so weit im Voraus abgesagt wird, dass sie noch im Hotel sind, ist es sinnvoll, den Anspruch gegenüber dem Reiseanbieter geltend zu machen, dann sind die Chancen hoch, dass Sie in dem aktuellen Hotel weiterhin übernachten können.
Sollten Sie sich bereits am Flughafen befinden, wenn Sie von dem Flugausfall erfahren, ist es häufig einfacher, den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, da es schwierig sein wird, den Anspruch gegenüber dem Hotel geltend zu machen.
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Für Ihre Ansprüche auf Übernachtung und Verpflegung sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft am Flughafen wenden. Für Ihren Anspruch auf Entschädigung ist folgende Vorgehensweise empfehlenswert:
- Verspätung / Ausfall dokumentieren: Dafür reicht ein Screenshot einer Mitteilung oder ein Bild vom Gate. Sofern Ihr Flug ausgefallen ist, sollten Sie dokumentieren, wann Sie mit dem Ersatzflug das Ziel erreicht haben (z.B. indem Sie das Flugticket aufbewahren). So können Sie später die Verspätung bzw. den Flugausfall beweisen.
- Belege aufbewahren: Sie sollten Ihre Bordkarte aufbewahren. Sofern Sie zusätzliche Ausgaben getätigt haben, z.B. für eine Hotelübernachtung, weil die Airline Ihnen kein Hotel zur Verfügung gestellt hat, sollten Sie die entsprechenden Rechnungen aufbewahren, um später die Erstattung der Kosten verlangen zu können.
- Ansprüche geltend machen: Viele Fluggesellschaften stellen digitale Portale zur Verfügung. Allerdings ist die Bearbeitung entsprechender Anträge meist sehr langsam und viele Fluggesellschaften erfüllen auch berechtigte Ansprüche nicht. Wenn Sie Ihr Geld schnell erhalten möchten, unterstützen wir Sie gern. Sie erhalten Ihr Geld bei uns innerhalb von 24 Stunden, nachdem wir Ihren Fall angenommen haben.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.