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Entschädigung bei Flugverspätung selbst einklagen

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
14.5.2025
|
3
Min. Lesedauer
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es ist rechtlich zulässig, die Fluggastrechte ohne Rechtsanwalt einzuklagen.
  • Die Verfahren vor Gericht sind komplex, sodass es sinnvoll ist, mit Anwälten oder Dienstleistern (z.B. Compensation2Go) zusammenzuarbeiten.
  • Wenn Sie einen Gerichtsprozess verlieren, müssen Sie die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Fluggesellschaft tragen. Die Kosten betragen mindestens mehrere Hundert Euro.
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Wie sollten Sie vorgehen, wenn sie die Fluggastrechte selbst geltend machen möchten?

Es ist rechtlich zulässig, dass sie Ihre Fluggastrechte eigenständig geltend machen. Sie sollten allerdings nicht sofort die Fluggesellschaft verklagen. Wenn Sie die Fluggesellschaft direkt verklagen, besteht das Risiko, dass Sie die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen müssen. Stattdessen sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Online-Portal: Nutzen Sie zuerst das jeweilige Online-Portal der Fluggesellschaft, um Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Gelegentlich zahlen Fluggesellschaften die Entschädigung bzw. Ansprüche auf Schadensersatz, ohne zu zögern.
  • Zahlungsaufforderung: Wenn die Fluggesellschaft auf das Anmelden in dem Online-Portal nicht reagiert, sollten Sie in einem zweiten Schritt eine Zahlungsaufforderung an die Fluggesellschaft schicken, in der Sie die Fluggesellschaft unmissverständlich zur Zahlung auffordern. In dem Schreiben müssen Sie Ihren Flug, die Verspätung und die geforderte Entschädigung präzise bezeichnen. Als Vorlage können Sie dieses Muster verwenden: Vorlage.
  • Schlichtungsstelle: Sie können außerdem auch ein Schlichtungsverfahren mit der Fluggesellschaft führen. Dieses wird allerdings nicht vor einem staatlichen Gericht geführt. Vor dem Hintergrund, dass die Schlichtungsverfahren häufig zu keinem Ergebnis kommen, ist es selten sinnvoll, ein Schlichtungsverfahren zu führen. Stattdessen ist es sinnvoller, direkt zu klagen.
  • Klage: Sofern die vorherigen Schritte zu keinem Ergebnis geführt haben, bleibt Ihnen als letzter Schritt nur noch die Klage. Aufgrund der Höhe der Entschädigung benötigen Sie keine anwaltliche Unterstützung, sondern können den Rechtsstreit auch selbst führen. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass Sie bei Verlust der Klage die gesamten Gerichtskosten, ihre eigenen Anwaltskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen müssen. Entsprechend tragen Sie ein hohes finanzielles Risiko, da die Kosten sich mindestens auf mehrere hundert Euro belaufen. Deshalb sollten Sie vorab prüfen, ob Ihr Anspruch begründet ist, nutzen Sie dafür unseren Entschädigungsrechner. Außerdem werden sind die Anwälte von Fluggesellschaften sehr erfahrene Rechtsanwälte, mit denen es als Laie schwierig ist, auf Augenhöhe zu verhandeln.

Tipps für den Austausch mit der Fluggesellschaft:

  • Kein Gutschein: Viele Fluggesellschaften bieten Ihnen Gutscheine an. Sie haben allerdings einen Anspruch auf Geldzahlung. Deshalb sollten Sie entsprechende Angebote nicht annehmen.
  • Genaue Prüfung: Bevor Sie sich mit der Fluggesellschaft gerichtlich auseinandersetzen, sollten Sie genau prüfen, ob der Anspruch überhaupt besteht. Andernfalls droht Ihnen, dass Sie die Gerichtskosten tragen müssen, weil der Anspruch nicht besteht. Nutzen Sie dafür gerne Compensation2Go und prüfen Sie, ob Ihr Anspruch begründet ist oder nicht.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Um Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, benötigen Sie die folgenden Daten:

  • Namen aller Passagiere, für die Sie die Entschädigung geltend machen wollen.
  • Flugnummer
  • Verspätung (wobei dies auch nachträglich geprüft werden kann, nutzen Sie dafür unsere Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen)
  • Flugtickets
  • Eure Bankverbindung
  • Belege: Sofern Sie zusätzliche Aufwendungen hatten, z.B. für Verpflegung, weil die Fluggesellschaft Sie nicht versorgt hat.

Wie hoch ist das Kostenrisiko für Sie?

Das Kostenrisiko liegt bei mindestens 529,79 €. Bei einem Gerichtsprozess trägt die Seite die Kosten des Gerichtsverfahrens, welche den Prozess verliert. Wenn Sie  einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 € oder 400 € einklagen und den Prozess verlieren, müssen Sie Prozesskosten in Höhe von 529,79 € bezahlen. Wenn Sie eine Entschädigung in Höhe von 600 € einklagen, betragen die Kosten sogar 879,69 €.

Die Kosten für einen Gerichtsprozess, wenn die Kosten für eine Flugverspätung geltend gemacht werden.

Eine für Sie kostengünstige Alternative ist unser Angebot. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem Entschädigungsrechner. Wenn wir Sie unterstützen, tragen Sie keine Kosten. Außerdem erhalten Sie das Geld innerhalb von 24 Stunden, nachdem wir Ihren Fall angenommen haben.

Vergleich von Compensation2Go zum Geltendmachen der Fluggastrechte über einen Anwalt, ein Inkasso-Portal und sie selbst einzufordern.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Um die Entschädigung bei einer Flugverspätung zu beantragen, müssen Sie den Anspruch bei der Fluggesellschaft, welche den verspäteten Flug durchgeführt hat, geltend machen.
Kann man die Entschädigung bei einer Flugverspätung selbst einklagen?
Fluggäste können die Entschädigung bei einer Flugverspätung selbst geltend machen. Allerdings haben Rechtsanwälte und Fluggastrechteanbieter viel Erfahrung, sodass eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Wie hoch ist die Erfolgsquote, wenn man die Entschädigung selbst einklagt?
Die Erfolgsquote, um die Entschädigung selbst einzuklagen, sehr unterschiedlich. Allerdings verzögen viele Fluggesellschaften die Auszahlung, wenn Verbraucher ohne Anwalt versuchen, den Anspruch geltend zu machen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Die Entschädigung bei einer Flugverspätung beträgt 250 € bei Kurzstreckenflügen und 600 € bei Langstreckenflügen.
Wie kann ich eine Flugentschädigung beantragen?
Um die Entschädigung bei einer Flugverspätung zu beantragen, müssen Sie den Anspruch bei der Fluggesellschaft, welche den verspäteten Flug durchgeführt hat, geltend machen.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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