Anspruch auf Entschädigung bei verspätetem Abflug?

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
6.5.2025
|
3
Min. Lesedauer
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10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

INHALTSVERZEICHNIS

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer Flugverspätung besteht der Anspruch auf Entschädigung ab einer Flugverspätung von 3 Stunden.
  • Es kommt auf die Verspätung bei der Ankunft am Ziel an.
  • Die Verspätung beim Abflug ist relevant für den Anspruch auf Verpflegung, Hotelübernachtung und das Recht zum Rücktritt von der Flugreise.
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Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?

Der Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Ob der Flug verspätet abfliegt, ist ohne Bedeutung. Wenn also ein Flugzeug mit 4 Stunden Verspätung abfliegt, die Verspätung allerdings teilweise wieder gutmacht und mit zwei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen waren.

In zwei Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Bei einer Flugverspätung liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Bei welchen Fluggastrechten kommt es auf die Verspätung beim Abflug an?

Die Ansprüche auf Verpflegung am Flughafen, Hotelübernachtung und Rücktritt vom Flug sind davon abhängig, ob der Abflug verspätet ist. Bei den Ansprüchen auf Verpflegung und die Hotelübernachtung sollen die Ansprüche die Unannehmlichkeiten von Fluggästen am Flughafen ausgleichen, die durch den verspäteten Abflug auftreten.

Folgende Ansprüche kommen bei einem verspäteten Abflug in Betracht:

  • Verpflegung: Wenn sich ihr Flugzeug verspätet, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung (Essen & Getränke). Die meisten Fluggesellschaften stellen Ihnen dafür Gutscheine aus, mit denen Sie sich in der Flughafengastronomie selbst versorgen können. Für den Anspruch auf Verpflegung kommt es auf die Abflugverspätung an. Bei einem Kurzstreckenflug besteht der Anspruch auf Entschädigung ab 2 Stunden Abflugsverspätung, bei einem Mittelstreckenflug ab 3 Stunden und bei einem Langstreckenflug ab einer Verspätung von 4 Stunden.
  • Hotelübernachtung: Wenn sich der Abflug so stark verspätet, dass der Flug erst am nächsten Tag startet, haben Sie einen Anspruch auf eine Hotelübernachtung.
  • Erstattung Flugticket: Wenn der Abflug um mindestens fünf Stunden verspätet ist, haben Sie die Möglichkeit, von dem Flug zurückzutreten und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Es werden Ihnen dabei auch alle Extras erstattet, welche Sie gebucht haben (z.B. zusätzliches Gepäck, extra Beinfreiheit usw.).

Häufig gestellte Fragen

Kommt es für die Verspätung bei einem Flug der Abflug oder die Ankunft an?
Die Ankunft ist dafür ausschlaggebend, ob ein Flug verspätet ist oder nicht.
Für welche Fluggastrechte kommt es auf die Verspätung beim Abflug an?
Die Abflugsverspätung ist relevant für das Recht zum Rücktritt und den Anspruch auf Verpflegung.
Wie lange darf mein Flug verspätet sein?
Es gibt keine Grenze für die zulässige Verspätung. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung.
Welche Rechte habe ich , wenn mein Flug zu spät losfliegt?
Ab einer Verspätung beim Abflug von zwei Stunden haben Sie einen Anspruch auf Essen & Trinken, ab einer Abflugsverspätung von fünf Stunden haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten.
Welche Rechte habe ich , wenn mein Flug zu spät abfliegt?
Ab einer Verspätung beim Abflug von zwei Stunden haben Sie einen Anspruch auf Essen & Trinken, ab einer Abflugsverspätung von fünf Stunden haben Sie das Recht, vom Flug zurückzutreten.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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